Kids in die Clubs / KölnPass / befreite Mitgliedschaft*
Wir haben eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Köln zur Initiative „Kids in die Clubs“ abgeschlossen. Dadurch ist es KölnPass-Inhabern möglich, kostenlos bei uns zu trainieren (Info der Stadt Köln gibt es hier).
Bei Vorlage eines gültigen KölnPasses und Mitteilung der KölnPass-Nummer entfallen alle Beiträge und Gebühren für zunächst ein Jahr für:
- Kinder / Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 27. Lebensjahr
- seit 2018 Erwachsene ab dem 65. Lebensjahr
Nach Ablauf einer einjährigen Mitgliedschaft können über die genannten Nachweise (gültiger KölnPass) Folgeanträge gestellt werden.
Sollte kein Anspruch aus der Kooperation „Kids in die Clubs“ bestehen, aber dennoch eine regelmäßige Zahlung der Mitgliedsbeiträge nicht möglich oder schwierig sein, besteht ebenfalls die Möglichkeit mittels formlosen Antrags sich von den Beiträgen befreien zu lassen. Nach Ablauf einer einjährigen Mitgliedschaft können Folgeanträge gestellt werden.
Anträge für „Kid in die Clubs“ oder Befreiung können in textform bei Norman (Mitgliederverwaltung, E-Mail mitglieder@karate-porz.de) oder Regina (regina@karate-porz.de) eingereicht werden.
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
Mitgliedsbeiträge*
Erwachsene | 15,00 € monatlich |
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | 12,00 € monatlich |
Familienbeitrag, ab dem 3. Familienmitglied beitragsfrei | 0 € monatlich |
Aufnahmegebühr | 15,00 € einmalig |
Schnupperkurse für Kinder und Erwachsene (6-8 Trainingseinheiten) | 30,00 € einmalig |
Gastmitgliedschaft | 5,00 € monatlich |
passive Mitgliedschaft | 5,00 € monatlich |
Mitgliedsbeiträge werden für drei Monate im Voraus in der Regel jeweils zu Beginn des Quartals abgebucht. |
sonstige Beiträge (Verband, gültig ab 2017)*
DKV-Ausweis | 10,00 € einmalig |
DKV-Jahressichtmarke bis 13 Jahre | 18,00 € jährlich |
DKV-Jahressichtmarke ab 14 Jahre | 23,00 € jährlich |
DKV-Verbandsbeiträge werden zu Beginn der Mitgliedschaft und immer am Anfang des des Jahres abgebucht. |
Kündigung*
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfordert die Textform (Brief, E-Mail). Sie ist zulässig mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Quartals. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang des Kündigungsschreibens beim Verein (17.03. | 16.06. | 16.09. | 17.12.)
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* Irrtümer vorbehalten. Es gilt ausschließlich die Gebührenordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.